Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – TS Veranstaltungstechnik GmbH & Co. KG
- 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen der TS Veranstaltungstechnik GmbH & Co. KG (nachfolgend: „TS“) und ihren Kunden (nachfolgend: „Mieter“), welche die Überlassung von Veranstaltungstechnik sowie die Erbringung damit zusammenhängender Leistungen (z. B. Transport, Auf- und Abbau, Betreuung während der Veranstaltung) zum Gegenstand haben. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, TS hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- 2 Vertragsschluss, Schriftform
Angebote von TS sind stets freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, Rechnungsstellung oder die tatsächliche Überlassung/Inbetriebnahme der Geräte zustande. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sowie dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Zusagen haben keine Bindungswirkung.
- 3 Preise, Zahlung, Fälligkeit
Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Mangels abweichender Vereinbarung ist der Mietzins in voller Höhe sofort bei Vertragsschluss zur Zahlung fällig. TS ist berechtigt, den Beginn von Leistungen oder die Übergabe der Geräte von der vollständigen Vorauszahlung des Mietzinses sowie der Stellung einer angemessenen Kaution abhängig zu machen. Leistet der Mieter die geschuldeten Zahlungen nicht rechtzeitig, ist TS berechtigt, die Erbringung der Leistung zu verweigern, die Übergabe zu verweigern oder bereits überlassene Geräte stillzulegen oder wieder an sich zu nehmen.
- 4 Kaution und Sicherheiten
TS ist berechtigt, zur Sicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis eine Kaution oder andere Sicherheiten zu verlangen. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe und vollständiger Begleichung sämtlicher Ansprüche zurückerstattet. TS ist berechtigt, sich aus der Kaution wegen aller Ansprüche gegen den Mieter zu befriedigen, die aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis entstehen.
- 5 Zahlungsverzug, Zurückbehaltungsrecht, Stilllegung
Gerät der Mieter mit der Entrichtung des Mietzinses oder sonstiger fälliger Beträge in Verzug, so ist TS nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Fristsetzung berechtigt, sämtliche Leistungen einzustellen, den Betrieb der Geräte zu unterbrechen, die Geräte stillzulegen oder diese auf Kosten des Mieters abzubauen und zurückzunehmen. Eine berechtigte Nutzungsunterbrechung oder Rücknahme begründet keinerlei Schadensersatzansprüche des Mieters.
- 6 Lieferung, Auf- und Abbau, Mitwirkungspflichten
Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von TS ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Der Mieter hat auf eigene Kosten alle für Transport, Zugang, Auf- und Abbau, Stromversorgung und sonstige betriebliche Voraussetzungen notwendigen Maßnahmen rechtzeitig zu treffen. Verzögerungen, die auf Umständen aus der Sphäre des Mieters beruhen, gehen zu dessen Lasten; TS ist berechtigt, hierdurch entstehende Mehrkosten gesondert in Rechnung zu stellen.
- 7 Gefahrübergang und Obhutspflichten
Mit Übergabe der Geräte an den Mieter, dessen Beauftragte oder Transportpersonen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, Verlusts, Diebstahls oder der Beschädigung auf den Mieter über. Der Mieter verpflichtet sich, die Geräte sorgfältig zu behandeln, sie nur bestimmungsgemäß einzusetzen und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Veränderungen, Umbauten oder Eingriffe sind untersagt. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, auch bei leichter Fahrlässigkeit.
- 8 Versicherung
Der Mieter ist verpflichtet, die Geräte für die Dauer des Mietverhältnisses auf eigene Kosten gegen Verlust, Diebstahl, Beschädigung und sonstige Risiken in ausreichendem Umfang zu versichern und TS den Nachweis der Versicherung auf Verlangen vorzulegen. Unterlässt der Mieter den Abschluss der Versicherung, so ist TS berechtigt, den Abschluss selbst auf Kosten des Mieters vorzunehmen oder den Vertrag fristlos zu kündigen.
- 9 Eigentum und Weitergabe
Die Geräte bleiben uneingeschränkt Eigentum von TS. Eine Weitergabe, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Untervermietung oder sonstige Überlassung an Dritte ist ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von TS unzulässig. Zuwiderhandlungen berechtigen TS zur fristlosen Kündigung des Vertrags sowie zur sofortigen Herausgabe der Geräte.
- 10 Mängelanzeige, Gewährleistung
Der Mieter ist verpflichtet, die Geräte unverzüglich nach Übergabe eingehend zu prüfen und etwaige Mängel oder Fehlbestände unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterlässt er die Anzeige, gelten die Geräte als mangelfrei übergeben. Bei rechtzeitiger und berechtigter Mängelrüge leistet TS nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatz. weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
- 11 Haftung
TS haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.
- 12 Rückgabe, verspätete Rückgabe, Vertragsstrafe
Die Geräte sind vollständig, in einwandfreiem, sauberem und funktionsfähigem Zustand zum vereinbarten Zeitpunkt an TS zurückzugeben. Erfolgt die Rückgabe nicht fristgemäß, ist TS berechtigt, für jeden angefangenen Tag der Verspätung mindestens den vereinbarten Tagesmietpreis zu verlangen. Unbeschadet dessen behält sich TS die Geltendmachung weitergehender Schäden vor. Im Falle unbefugter Nutzung über die vereinbarte Mietzeit hinaus schuldet der Mieter eine Vertragsstrafe in Höhe einer zusätzlichen Tagesmiete pro angefangenem Tag.
- 13 Stornierung durch den Mieter
Stornierungen des Mieters bedürfen der Schriftform. Erfolgt die Stornierung bis 14 Tage vor Mietbeginn, so sind 25 % des vereinbarten Mietpreises fällig, bis 7 Tage vor Mietbeginn 50 %, ab 3 Tagen vor Mietbeginn 100 %. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Stornierung bei TS.
- 14 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, einschließlich Naturkatastrophen, Pandemien, Streiks, behördlicher Maßnahmen oder sonstiger unvorhersehbarer und von TS nicht zu vertretender Umstände, entbinden TS für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Pflicht zur Leistung. Schadensersatzansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.
- 15 Datenschutz
TS verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und nur, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder zur Vertragserfüllung zwingend erforderlich.
- 16 Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz von TS. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist – sofern der Mieter Kaufmann im Sinne des HGB ist – der Sitz von TS.
- 17 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
STAND: 12/2024